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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

IncrediPOLE

1 Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden AGB gelten für Klienten, die Dienstleistungen von IncrediPole erworben haben.

Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und IncrediPole GmbH, vertreten durch Carolin Widmann, Keltergasse 3, 74239 Hardthausen geschlossen. Die Trainings finden im PowerHouseGym in Öhringen statt.

Die IncrediPole behält sich die Entscheidung im Einzelfall vor, von Minderjährigen bei Vertragsabschluss / dem Anmelden beim Probetraining / dem Kauf einer 10er Karte die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einzufordern. 

Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten sind auf der Webseite: www.incredipole.de aufgeführt.


 

2 Anmeldungen

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen von IncrediPOLE hat schriftlich zu erfolgen. Die Anmeldung ist auch ohne schriftliche Bestätigung durch IncrediPOLE für den Teilnehmer verbindlich. Die Teilnehmerzahl ist auf die von IncrediPOLE angebotenen Plätze beschränkt. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die von IncrediPOLE angebotenen Plätze erfolgt die Auswahl der Teilnehmer anhand der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Maßgebend hierfür ist das Eingangsdatum.
Mit der Anmeldung oder Teilnahme eines Schnupperkurses bestätigt der Kursteilnehmer, dass er/sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert hat.


 

3 Gebühren

Es gelten die Gebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung. Alle Gebühren beinhalten die zum Zeitpunkt der Anmeldung in Deutschland gültige Mehrwertsteuer.


 

4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind 7 Tage vor Kursbeginn fällig und ohne Abzug auf das angegebene Bankkonto zu leisten. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang wird der Kursplatz storniert und 50% des fälligen Betrages in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung innerhalb 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn werden 50% des Kursbetrages in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.


 

5 Änderungen

IncrediPOLE behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund (z.B. nicht hinreichende Teilnehmerzahl) Veranstaltungen örtlich und/oder auf ein anderes Datum zu verlegen oder abzusagen. Im Falle einer Stornierung seitens IncrediPOLE wird ein Ersatztermin angeboten oder die Kursgebühr rückerstattet. Abweichende Kurszeiten am selben Tag und/oder der Einsatz eines anderen Trainers berechtigen jedoch nicht zur Zahlungsminderung und/oder Stornierung.


 

6 Rücktritt – Stornierung eines Kurses/Specials/Open/TwerXout/etc. seitens des Teilnehmers

Ein Rücktritt des Teilnehmers von einem Kurs (beinhaltet mehr als 1 Einheit) bedarf einer Abmeldung über IncrediPOLE und ist bis zum 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei. Ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung werden bei Stornierung oder Umbuchung seitens des Teilnehmers 50% der Kursgebühr fällig.
Bei Nichterscheinen zu einer Veranstaltung wird der volle Kursbetrag in Rechnung gestellt.Trainingstermine, die vom Kunden innerhalb der letzten 24h Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder geändert werden, verfallen zu Lasten des Kunden. Das vereinbarte Honorar wird als Stornogebühr fällig, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Klienten. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.

Ein Rücktritt des Teilnehmers von einem Special (beinhaltet nur 1 Einheit) bedarf einer Abmeldung über IncrediPOLE und ist bis zum 4. Tag vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei. Ab dem 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung werden bei Stornierung oder Umbuchung seitens des Teilnehmers 50% der Kursgebühr fällig.
Bei Nichterscheinen zu einer Veranstaltung wird der volle Kursbetrag in Rechnung gestellt.

Ein Rücktritt des Teilnehmers von einer Open- oder TwerXout-Einheit bedarf einer Abmeldung über IncrediPOLE und ist bis 13 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei. Ab der 12. Stunde vor Beginn der Veranstaltung werden bei Stornierung oder Umbuchung seitens des Teilnehmers 50% der Kursgebühr fällig.
Bei Nichterscheinen zu einer Veranstaltung wird der volle Kursbetrag in Rechnung gestellt.

Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung/Umbuchung und auch bei Vorlage eines Attests. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit vor Trainingsbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Eine solche Umbuchung ist für den Teilnehmer kostenfrei. Eine nur teilweise Teilnahme einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Zahlungsminderung.


 

7 Krankheit/Fehlzeiten

Über IncrediPOLE stellen wir dem Teilnehmer die Möglichkeit frei sich von einzelnen Einheiten eines bereits gebuchten Kurses bis 12 Stunden vor der Einheit gegen Vergabe eines Ersatztermins abzumelden.

Bei Abmeldung einer Einheit unter 12 Stunden vor Beginn wird keine Nachholeinheit vergeben. Kann ein vereinbarter Nachholtermin nicht eingehalten werden oder wird abgesagt, verfällt dieser.

Da das Nachholen von der Teilnehmerzahl in anderen Kursen abhängig ist, können wir dieses nicht garantieren.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nicht-Erscheinen, werden keine Nachholtermine vergeben.
Fehlzeiten werden von Kursbeträgen nicht gutgeschrieben und können nur in regulären Kursen und nicht in Specials nachgeholt werden.

Ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attests können Nachholeinheiten verlängert werden. Kursgebühren können auch hier nicht rückerstattet werden.


 

8 Vertragsdauer & Kündigung

IncrediPole schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Der Klient hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.

Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.

IncrediPole ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.


 

9 Haftung

Der Kunde versichert sportgesund zu sein. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein usw. ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Im Gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.

Alle Anfragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu den aktuellen Lebensgewohnheiten sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Für einen konkreten Kurserfolg und die individuelle Verwertung der Kursinhalte wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer trainiert auf eigenes Verletzungsrisiko. Bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Bei verspäteter Ankunft des Teilnehmers zum Kurs (bei nicht abgehaltenem oder nur teilweise abgehaltenem Warm-Up) ist eine Teilnahme an einer Stunde aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos nicht gestattet.

IncrediPole haften nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. IncrediPole haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von IncrediPole hält.

Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Fitness Individuell hierfür ebenfalls nicht.


 

10 Sorgfaltspflicht

IncrediPole ist verpflichtet den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten einzuweisen. Während der Einheit ist IncrediPole verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren


 

11 Allgemeines

Eine Trainingseinheit dauert zwischen 30 - 90 Minuten.

Der Klient gibt durch Anerkennung der AGBs sein Einverständnis, dass Fotos- und Videoaufnahmen, die während der Trainingseinheiten gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich, sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in den AGB nichts anderes bestimmt ist.

Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. 


 

12 Copyright und Urheberschutz

Namen und Bezeichnungen der Lehrinhalte stellt IncrediPOLE zur Verfügung dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer.
Der Kursteilnehmer darf die Urheberrechte der Kursanbieter nicht verletzen. Insbesondere im Kurs erlernte Choreographien oder Teile dieser, dürfen ohne Zustimmung des Urhebers weder entgeltlich noch unentgeltlich Dritten aufgeführt oder beigebracht werden.
Video- und Fotoaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung, sind nur mit namentlicher Nennung von IncrediPOLE gestattet.
IncrediPOLE behält sich das Recht vor, Personen bei Zuwiderhandlung von laufenden und zukünftigen Kursen auszuschließen und diese von jeglichen kooperierenden Stätten zu verweisen.

Spezifische Kursbezeichnungen und Kurs-Inhalte dürfen nicht kopiert werden. Der Inhalt der Website darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung kopiert werden.


 

13 Datenschutz

Die für den Ablauf der Veranstaltungen notwendigen persönlichen Daten des Teilnehmers werden auf Datenträgern gespeichert. Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zur Geschäftsabwicklung zu. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, in diesem Falle werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Geschäftsvorganges gelöscht.

Fitness Individuell ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.

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